Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsabschluss (1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Felix Roth (Webagentur Bodensee) und dem Kunden über Webdesign, Programmierung, SEO und Hosting. (2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Leistungsumfang & Mitwirkung des Kunden (1) Der Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nachträgliche Änderungen werden nach Stundensatz abgerechnet. (2) Der Kunde stellt alle Inhalte (Texte, Bilder, Logos) digital zur Verfügung. Der Kunde haftet allein dafür, dass diese Inhalte nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.
§ 3 Urheberrecht & Nutzungsrechte (1) Alle Entwürfe und Programmierungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. (2) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht ein. Eine Übertragung der Rechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. (3) Die Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. (4) Der Anbieter darf das Projekt als Referenz nutzen und einen dezenten Footer-Link platzieren.
§ 4 Abnahme & Gewährleistung (1) Webseiten gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie live schaltet oder innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine Fehler meldet. (2) Für Software-Fehler durch Drittanbieter (z. B. WordPress-Plugins, Themes) übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 5 Hosting & Laufzeit (1) Hosting-Verträge laufen 12 Monate und verlängern sich automatisch, sofern nicht 3 Monate vor Ende gekündigt wird.
§ 6 Hosting & Domainverwaltung (Fokus All-Inkl / Drittanbieter)
(1) Leistungsrahmen und Infrastruktur Der Anbieter (Webagentur Bodensee) nutzt für die Erbringung der Hosting-Dienstleistungen die Infrastruktur spezialisierter Drittanbieter (bevorzugt ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich). Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten des Drittanbieters. Der Anbieter schuldet nicht die Bereitstellung eigener Serverkapazitäten.
(2) Verfügbarkeit (SLA) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der gehosteten Dienste von 99 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server durch technische oder sonstige Probleme, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (Höhere Gewalt, Verschulden Dritter wie z. B. Ausfälle im Rechenzentrum von All-Inkl, Angriffe durch Hacker etc.), nicht erreichbar sind.
(3) Wartungsfenster Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten an den Systemen durchzuführen. Während dieser geplanten Wartungsfenster kann es zu kurzzeitigen Unterbrechungen kommen. Diese gelten nicht als Ausfallzeit. Soweit möglich, werden diese Arbeiten in Zeiten mit geringem Datenaufkommen (nachts) gelegt.
(4) Domainregistrierung Bei der Vermittlung und/oder Pflege von Domains wird der Anbieter im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe (z. B. DENIC) lediglich als Vermittler tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Registrare. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind.
(5) Datensicherung und Verantwortlichkeit Trotz der Durchführung regelmäßiger Backups auf den Servern des Drittanbieters bleibt der Kunde selbst dafür verantwortlich, Kopien seiner Daten außerhalb des Webservers vorzuhalten. Für einen Datenverlust, der durch den Ausfall der Infrastruktur des Drittanbieters entsteht, haftet der Anbieter nur bei grober Fahrlässigkeit in der Auswahl oder Überwachung des Dienstleisters.
(6) Zahlungsverzug und Sperrung Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Hosting-Gebühren im Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Androhung berechtigt, den Zugriff auf die Website und die E-Mail-Dienste zu sperren. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Entgelte bleibt hiervon unberührt.
Gaienhofen den, 22.02.2026